Brief falsch gefaltet: Datenschutzverstoß
Versender von Briefen sollten darauf achten, dass außer Empfänger und Adressat keine weiteren Daten im Sichtfenster erkennbar sind. So kann der Hinweis in einem Betreff auf eine Liegenschaft bereits gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Darauf jedenfalls lässt eine Entscheidung des Österreichischen Bundesverwaltungsgerichts schließen. Aber auch Hinweise auf eine Rechnung, eine Mahnung oder eine Diagnose (bei Ärzten) können problematisch sein.