Apps und Games, rechtssicher entwickeln

Endlich ist sie fertig, die neue App oder das neue Spiel. Die Feedbacks der ersten Testuser sind vortrefflich, User Experience (UX) und Usability passen, der Spielespaß ist auch vorhanden. Das Design gefällt. Das Produkt soll auf den Markt. Was vergessen?

Juristen in der Entwicklung

Hoffentlich nicht die Juristen. Sie haben bestenfalls ebenso viel Erfahrung und Spaß am Entwickeln wie die Coder und Designer, Autoren und … waren von Anfang an dabei. Warum? Weil sie zum Projekt gehören sollten, wie die volle Tasse Kaffee – oder auch Tee – am morgen. Sie achten auf die Details, die andere nicht im Blick haben. Es geht um Datenschutz, Markenrecht, Urheberrecht und diese Dinge.

Außerdem fällt ihnen durch eine frühzeitige Einbeziehung das Verfassen der Geschäftsbedingungen leichter – obendrein gibt es einen neugierigen und dankbaren Testnutzer “kostenfrei”* dazu

Checkliste App- und Games-Entwicklung

Bei der Entwicklung von Apps ‘n Games gibt es zahlreiche Rechtsfragen:

  • Datensicherheit und Datenschutz
  • Gesetzliche Pflichtangaben (Impressum)
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen, auch Nutzungsbedingungen oder End User License Agreement (kurz „EULA“)
  • Vertragliche Vereinbarungen mit dem Shop
  • Urheberrechte
  • Schutz von Marke, Titel und Design, Geschmacksmuster
  • Haftung

Datenschutzkonzept in der Entwicklung

Von der ersten Idee an muss der Datenschutz in Position gefahren werden. Das passende Datenschutzkonzept ist wie der Erste Hilfe Kasten im Betrieb – meist nicht von Nöten, im Notfall unentbehrlich. In der Beschaffung leicht, wenn man rechtzeitig an ihn denkt.

Art. 25 DSGVO verlangt die Einhaltung der Grundsätze von Privacy by Design (Datenschutz durch Technikgestaltung) und Privacy by Default (Datenschutzfreundliche Voreinstellung).

Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist an die Datenschutzgrundverordnung zu denken. Die verarbeiten Apps und Games früher als die Entwickler selbst denken. Selbst Sensormessungen können ein personenbezogenes Datum beinhalten – die Klickgeschwindigkeit des Nutzers zum Beispiel.

Nach Abschluss der Entwicklung haben Juristen erfahrungsgemäß kaum eine Chance auch nur einen Bruchteil der verarbeiteten Daten zu erhalten. Sie aber können die Datenschutzerklärung nur mit entsprechenden technischen Angaben verfassen. Dass User ihre Apps und Games anonym nutzen können, glaubt auch nur die Entwicklung. Faktisch wird dann meist weit mehr an personenbezogenen Daten erhoben, als in der Erklärung genannt sind. So dass die Verhängung von Bußgeldern droht.

Spätestens aber wenn ein “Datenschatz” beim Exit den Deal versüßen soll, ist äußerste Vorsicht angebracht. Es wäre nicht das erste mal, dass erst im Rahmen einer Due Dilligence Fehler in der Konzeption bekannt und Unmengen an wertvollen Daten gelöscht werden.

Geschäftsbedingungen

Ein Grund mehr Juristen früh einzubinden, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), oder auch Nutzungsbedingungen oder EULA genannt. Gerne werden AGB erst nach Vertragsabschluss während der Installation eingebunden; Sie sind dadurch in den seltensten Fällen überhaupt wirksam. Sie müssen vor Vertragsschluss bekannt sein.

Gute Geschäftsbedingungen enthalten zudem angepasste Verfahrensabläufe. Dazu müssen die Juristen aber wissen, welche Verfahren sie gerade beschreiben. Das lernen sie bestenfalls durch eigene UX.

Während der Entwicklung oder im Spiel ließe sich auch klären, an welche Regeln der Nutzer denken soll. Sind Cheat-Apps in Multiplayergames verboten? Spezialitäten gibt es auch bei der Anwendungsbeschränkung und im Marketing: Ob eine Schrittzähler-App dem Spaß oder der Gesundheit dient, hat Auswirkungen. Schlimmstenfalls ist sie bei falscher Bewerbung bereits Medizinprodukt.

Urheberrechte

Codeschnipsel und Künstliche Intelligenz erleichtern bereits heute die Programmierung. Leider hatte kaum eine Künstliche Intelligenz eine urheberrechtliche Schulung. Und dass Codeschnipsel eigenen Schutz genießen können und welchen, wissen viele Entwickler ebenfalls nicht. Der Einsatz der beiden Technologien sollte daher vorab abgestimmt sein. Fällt ein Baustein erst nach dem Finish urheberrechtlich in sich zusammen, bluten die Unternehmen.

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