Wir schaffen Klarheit.
Damit Sie besser helfen können.

Mit innovativen Methoden und Tools schaffen wir rechtliche Lösungen und Produkte, die unseren Mandanten Klarheit bringen, Prozesse vereinfachen und ihnen dabei helfen, ihre Arbeit einfach besser zu machen.

Wir verstehen uns in den Bereichen Neue Technologien, IT, Datenschutz & Entwicklung, im Gesundheitswesen und in der Gefahrenabwehr.

Unser Fokus

Neue Technologien, Datenschutz und Entwicklung

Automatisierung und Digitalisierung bringen tiefgreifende Veränderungen. Big Data, Blockchain, Künstliche Intelligenz, Künstliches Leben, Robotik, Internet of Things sowie Industrie 4.0 sind die Schlagworte, die noch immer bewegen und deren Innovationen begeistern. Die Digitalisierung wandelte bereits ganze Branchen. Auch die Notwendigkeit umweltfreundlicher Technologien (Green Business) wird erkannt.

Gesundheitswesen

Seit jeher sind wir auf das Gesundheitswesen spezialisiert. Besonderes Augenmerk liegt auf der Verzahnung der unterschiedlichen Versorgungsstrukturen wie auch dem Bereich Healthtech. Wir unterstützen unsere Mandanten bei Konzeption und Vernetzung der unterschiedlichen Leistungserbringer, besonders digital.

Öffentliche Sicherheit und Gefahrenabwehr

Ursprünglich aus der Tätigkeit im Rettungsdienst entwickelt haben sich auch besondere Kenntnisse im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Gefahrenabwehr bis hin zum sensiblen Bereich Defence.

Vortrag, Lehrtätigkeit und Forschung

Sie suchen einen qualifizierten Dozenten für Ihr Seminar oder Ihre Veranstaltung? Sie wollen Mitarbeiter schulen oder Ihren Kunden Mehrwert bieten? Sie haben eine Lehrauftrag zu vergeben?

Aktuelle Blogbeiträge

Kann künstliche Intelligenz ein Erfinder sein?

BGH, Beschluss vom 11. Juni 2024 – X ZB 5/22 – Um die Nutzung künstlicher Intelligenz ranken sich zahlreiche Rechtsfragen: Hat künstliche Intelligenz eine Rechtspersönlichkeit? Gibt es neben der natürlichen und der juristischen Person auch eine künstliche Person? Haftet Künstliche Intelligenz bzw. wer haftet für den Einsatz künstlicher Intelligenz?

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IT-Vergaberecht

Vergabeverfahren sind aufgrund ihrer Strenge und formalen Vorgaben vielfach gehasst. Doch genau dadurch bieten sie Fairness, Transparenz und Wettbewerb. Jeder, der geeignet ist, kann mitmachen und sein Angebot abgeben. Der Preis gibt dabei – entgegen irrtümlicher Meinung – nicht den alleinigen Ausschlag; vielmehr können Auftraggeber auch weitere Kriterien für die Bewertung und Ermittlung des besten und wirtschaftlichsten Angebots bestimmen. Auftraggeber und Bieter müssen dazu aber die Regeln kennen.

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Freunde & Partner

Wir arbeiten eng mit Berufskollegen und Partnern zusammen, die unser Leistungsangebot ergänzen. Bei Bedarf stellen wir ein geeignetes Projektteam für unsere Mandanten zusammen. 

Dominik Kraft, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Vergaberecht)

Felix Leicht, Rechtsanwalt (Datenschutz) 

Mike Abmaier (Fotograf)

METTERNICH  GEBSATTEL  PARTNER
Uta Tappert [Steuerberaterin]

Miria Reichenberger, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht [Unternehmensrecht]

Dr. Marc Herzog, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht [Strafrecht]

HSW Rechtsanwälte
Dr. Johannes Sedlmeier, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht [Arbeitsrecht]

FASP Finck & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB (Baurecht, Steuerrecht und Unternehmensrecht)

Kontakt

Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail, telefonisch unter +49 89 21530330 oder nutzen Sie gleich unser Kontaktformular.