Recht der Gefahrenabwehr

Die Gefahrenabwehr umfasst die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Abwehr, Vermeidung und Verringerung von Gefahren. Der besonderen nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr dienen neben dem Polizei- und Ordnungsrecht die Feuerwehr und der Brandschutz sowie der Bevölkerungsschutz mit dem Katastrophenschutz und dem Zivilschutz. Eine Sonderstellung nehmen der Rettungsdienst und die Luftsicherheit ein. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere spezialgesetzliche Regelungen zur Gefahrenabwehr.

Bedarfsplanung

Werden Ausrückzeiten und Hilfsfristen eingehalten? Wo soll eine Rettungswache gebaut werden? Wie wird diese finanziert? Wieviele Stunden ist ein Rettungsmittel besetzt? Welche Anforderungen sind an die Sicherheit im Allgemeinen und die Durchführenden im speziellen zu stellen? Wie kann die vertragliche Umsetzung aussehen? Das sind typische Fragen der Bedarfsplanung. Sie dienen der methodischen Ermittlung des Bedarfs unter Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen.

Das erfordert Kenntnis der rechtlichen Grundlagen für die strategische Ausrichtung. Wir klären die jeweiligen landesspezifischen, vergaberechtlichen sowie verfassungsrechtlichen Einzelfragen, beraten zu Datenschutz und Digitalisierung, gestalten Auswahl- und Vergabeverfahren und untstützen bei der Leistungsbeschreibung.

Digitalisierung und neue Technologien

Die Zukunft der Gefahrenabwehr steht vor neuen Herausforderungen. Mehr denn je sind nicht nur Risiken technologischer Art zu berücksichtigen. Auch der Einsatz von Daten und neuen Technologien muss bedacht sein. Ob Software, Drohne oder Medizinprodukt, AR/XR, KI und Blockchain – alles hat seine Eigenheiten. Ausfall und Redundanz sind stets sicherzustellen. Das gilt nicht nur für die Leitstelle, sondern für sämtliche Tätigkeiten der Gefahrenabwehr einschließlich der Verwaltung.

Wir beraten und begleiten den Prozess der Digitalisierung und prüfen bestehende wie neue Abläufe auf ihre rechtliche Umsetzbarkeit. Dazu zählen auch Fragen des Datenschutzes und der Prozessoptimierung. Wir entwickeln mit unseren Mandanten Strategien zur Automatisierung und setzen dabei auch auf unsere Erfahrungen aus dem Bereich Legal Engineering und Legal Design.

Schein-/Selbständigkeit

Neben spezialrechtlichen Fragestellungen zählt die Einstufung von Ärzten und nicht-ärztlichen Mitarbeitern als sozialversicherungspflichtig beschäftigte zu den Dowerbrennern. Die umgreifende Personalnot führt Arbeitgeber zu Personalbörsen und Personalgestellung von Notärzten, Notfallsanitätern und Rettungssanitätern, aber auch Feuerwehrleuten. Dies wirft allerdings sogleich arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen auf.

Immerhin drohen bei Scheinselbständigkeit Regress und Strafe, neben Imageverlust durch den Besuch von Polizei, Zoll und Staatsanwaltschaft. Das Risiko ist nicht zu unterschätzen. Schutz davor bietet nur eine eingehende Analyse der jeweiligen Beschäftigungssituation.

Wir bieten Analyse und Beratung mit Handlungsempfehlungen, erarbeiten Vermeidungsstrategien und organisieren das Statusfeststellungsverfahren.

Kontakt

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