Apps und Games, rechtssicher entwickeln
Endlich ist sie fertig, die neue App oder das neue Spiel. Die Feedbacks der ersten Testuser sind vortrefflich, User Experience (UX) und Usability passen, der Spielespaß ist auch vorhanden. Das Design gefällt. Das Produkt soll auf den Markt. Was vergessen?

Juristen sollten zum Projekt gehören sollten, wiedie volle Tasse Kaffee am morgen. Sie achten auf Details, die andere nicht imBlick haben. Es geht um Datenschutz, Markenrecht, Urheberrecht und diese Dinge.Außerdem fällt ihnen durch eine frühzeitige Einbeziehung das Verfassen derRechtsunterlagen wie den Geschäftsbedingungen oder der Datenschutzerklärungleichter – und obendrein gibt es einen kritischen Testnutzer “kostenfrei”* dazu
ChecklisteApp- und Games-Entwicklung
Bei der Entwicklung von Apps und Games gibt eszahlreiche Rechtsfragen:
- Datensicherheit und Datenschutz
- Gesetzliche Pflichtangaben (Impressum)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen, auch Nutzungsbedingungen oder End User License Agreement (kurz „EULA“)
- Vertragliche Vereinbarungen mit dem Shop
- Urheberrechte
- Schutz von Marke, Titel und Design, Geschmacksmuster
- Haftung
Datenschutzkonzeptin der Entwicklung
Von der ersten Idee an muss der Datenschutz inPosition gefahren werden. Das passende Datenschutzkonzept ist wie der ErsteHilfe Kasten im Betrieb – meist nicht von Nöten, im Notfall unentbehrlich. Inder Beschaffung leicht, wenn man rechtzeitig an ihn denkt.
Art. 25 DSGVO verlangt die Einhaltung derGrundsätze von Privacy by Design (Datenschutz durch Technikgestaltung)und Privacy by Default (Datenschutzfreundliche Voreinstellung). Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden,ist an die Datenschutzgrundverordnung zu denken. Die verarbeiten Apps und Gamesfrüher als die Entwickler selbst denken. Selbst Sensormessungen können einpersonenbezogenes Datum beinhalten – die Klickgeschwindigkeit des Nutzers zum Beispiel.
Nach Abschluss der Entwicklung haben Juristenerfahrungsgemäß kaum eine Chance auch nur einen Bruchteil der verarbeitetenDaten zu erhalten. Sie aber können die Datenschutzerklärung nur mitentsprechenden technischen Angaben verfassen. Dass User ihre Apps und Games anonym nutzen können, glaubt auch nur die Entwicklung. Faktisch wird dann meist weitmehr an personenbezogenen Daten erhoben, als in der Erklärung genannt sind. Sodass die Verhängung von Bußgeldern droht.
Spätestens aber wenn ein “Datenschatz” beim Exitden Deal versüßen soll, ist äußerste Vorsicht angebracht. Es wäre nicht daserste mal, dass erst im Rahmen einer Due Dilligence Fehler in der Konzeptionbekannt und Unmengen an wertvollen Daten gelöscht werden.
Geschäftsbedingungen
Ein Grund mehr Juristen früh einzubinden, sinddie Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), oder auch Nutzungsbedingungen oderEULA genannt. Gerne werden AGB erst nach Vertragsabschluss während derInstallation eingebunden; Sie sind dadurch in den seltensten Fällen überhauptwirksam. Sie müssen vor Vertragsschluss bekannt sein.
Gute Geschäftsbedingungen enthalten zudemangepasste Verfahrensabläufe. Dazu müssen die Juristen aber wissen, welcheVerfahren sie gerade beschreiben. Das lernen sie bestenfalls durch eigene UX.
Während der Entwicklung oder im Spiel ließe sichauch klären, an welche Regeln der Nutzer denken soll. Sind Cheat-Apps inMultiplayergames verboten? Spezialitäten gibt es auch bei derAnwendungsbeschränkung und im Marketing: Ob eine Schrittzähler-App dem Spaßoder der Gesundheit dient, hat Auswirkungen. Schlimmstenfalls ist sie beifalscher Bewerbung bereits Medizinprodukt.
Urheberrechte
Codeschnipsel und Künstliche Intelligenzerleichtern heute die Programmierung. Leider hatte kaum eine KünstlicheIntelligenz eine urheberrechtliche Schulung. Und dass Codeschnipsel eigenenSchutz genießen können und welchen, wissen viele Entwickler ebenfalls nicht.Der Einsatz der beiden Technologien sollte daher vorab abgestimmt sein. Fälltein Baustein erst nach dem Finish urheberrechtlich in sich zusammen, bluten dieUnternehmen